Orthopädische oder orthop. Schuhzurichtungen
werden speziell angefertigt und sollten so oft wie möglich getragen werden. Mit
der Zeit laufen sich diese Zurichtungen ab und die erforderliche Unterstützung
ist somit nicht mehr gewährleistet.
Orthopädische Schuhzurichtungen können nur
helfen, wenn sie regelmäßig durch neue ersetzt werden. Daher ist die Verordnung
neuer Schuhzurichtungen spätestens alle 3 Monate notwendig.
Orthop. Schuhzurichtungen gehören zu den
Hilfsmitteln und werden von den Krankenkassen nicht budgetiert, d. h. Ihr Arzt
kann sie verordnen, ohne dass er Gefahr läuft, den Kassen etwas
zurückzahlen zu müssen.
Schuhkorrekturen an Konfektionsschuhen :
Je nach Fußerkrankung und abweichender Formveränderung des Fußes lassen
sich Konfektionsschuhe folgendermaßen zurichten :